Verein
Dokumente
- Satzung
- Aufnahmeantrag als PDF
(am besten per Mail an den Schriftführer schicken) - Aufnahmeantrag als Word-Formular zum Ausfüllen
(am besten per Mail an den Schriftführer schicken) - Notfalldatenblatt
Mit Angaben zur Person zum selbst eintragen und Notrufnummern im In- und Ausland.
Mittag
Windinfo
Station Mittag Startplatz
mit Unterstützung des
Station Mittag Sendemast
mit Unterstützung des ![]()
Geländeordnung
Start-/Landegebühr ab dem 01.03.2026.

Von der Start- und Landegebühr ausgenommen sind unsere Partnervereine:
- Oberstdorfer Drachen- und Gleitschirmflieger e.V.
- Ostrachtaler Gleitschirmflieger e.V.
- Drachenflieger Mittag-Team e.V
- Gleitschirmflieger Immenstadt Sonthofen e.V.
Für Nicht-Vereinsmitglieder erfolgt die Bezahlung bequem per QR-Code (verbunden mit PayPal) oder klassisch per Überweisung. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
Da ab dem 01.03.2026 vermehrt mit Kontrollen zu rechnen ist, bitten wir euch sowie die Partnervereine, die jeweiligen Mitgliedsausweise mitzuführen, damit wir uns bei Kontrollen schnell und unkompliziert ausweisen können.
Parkplatz
- Achtung! Im Bereich des Landeplatzes beim Tannenhof ist Parken nicht möglich (Rettungsweg!)
- Das Parken beim Tannenhof ist ausschließlich den Gästen der Gaststätte vorbehalten!
- Das Parken/Halten (auch zum Be- bzw. Entladen) auf dem Zufahrtsweg und den Wiesen um den Landplatz ist verboten.
- Bitte nicht in Ettensberg oder Schwanden parken. Die Anwohner fühlen sich durch den Verkehr und das Parken (auch legales Parken) gestört.
- Das Übernachten in Wohnmobilen Ettensberg und Umgebung ist verboten.
- Parken ist auf dem Parkplatz der Mittagbahn möglich.
- Wir bitten die Tandemflieger auch die Begleiter ihrer Gäste auf die Parksituation hinzuweisen.
Startplätze

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Besonderheit an allen Startplätzen: |
Mischbetrieb von Hängegleitern und Gleitschirmen. Bitte helft Euch gegenseitig und nehmt Rücksicht aufeinander. |
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Hauptstartplatz Nord: |
Startbahn und Zugang für Drachenflieger freihalten; Gleitschirmflieger rechts der Startbahn auslegen. |
Fluggebiet
- Zwischen Mittag und Grünten befindet sich der Segelflugplatz Agathazell. Diesen bitte weiträumig umfliegen.
Eine Ansicht des Flugplatzes findest Du unter http://www.agathazell.info/index.php/flugplatz/platzdaten. - Nicht über bzw. in die Wildeinstandsgebiete am Immenstädter Horn und auf der Mittag-Südseite unterhalb der Alpe Oberberg fliegen!
- Keine Acro- und Kunstflüge!
- In der Brutsaison das Adlerschutzgebiet am Sedererstuiben beachten.
- Link zur Whatsappgruppe "Fluggebiet Mittag"
(wegen Spamschutz etwas zerstückelt, bitte die Leerzeichen und Zahlen entfernen)
https: 123 //chat.whats 123 app.com/CfTKq9fSvjS 123 K0zvEtFIoD
(geht nur am Handy!)
Landeplätze
- Das Landen auf den Wiesen direkt an der Talstation der Mittagbahn ist verboten. Anwohner erstatten Anzeige bei der Polizei.
Landeplatz Ettensberg
- Der Landeplatz ist eine ca. 50m x 50m große Fläche direkt beim großen Windsack (siehe Skizze).
- Alle anderen Flächen (z.B. der Hügel im Bereich der Position) gehören nicht zum Lande bzw. Abbauplatz.
- Der Zugang zum/vom Landeplatz erfolgt ausschließlich über den landwirtschaftlichen Zufahrtsweg (gelbe Markierung).
- Zäune sind geschlossen zu halten.
- Die Windstärke am Landeplatz wird häufig unterschätzt! Um den Landeplatz sicher zu erreichen ist ein rechtzeitiges Anfliegen der Position erforderlich.
- Pferdekoppeln/Reitplätze (rote Markierung) nicht niedrig überfliegen und auch auf den Schattenwurf achten.
- Über dem Wildeinstand ist eine Mindestflughöhe von 100m einzuhalten.
- Nach der Landung ist der Landebereich sofort zu verlassen.
- Schirme/Drachen ausschließlich am Abbauplatz (am Rand bei der Windfahne) zusammenlegen/abbauen.
- Keine Aufziehübungen auf dem Landeplatz.
- Lagern, Picknicken, Aufstellen von Stühlen und / oder Tischen ist auf dem gesamten Gelände untersagt.
Dieses Verhalten ist mit die Ursache der Probleme mit dem Verpächter des LP. - Koordinaten: 47o 32‘ 54,0“ Nord / 10o 14‘ 47,0“ Ost

(Quelle: Google Earth)
Unbedingt auf der markierten Fläche landen!

Landeplatz am kleinen Alpsee
Der Landeplatz am Alpsee befindet sich direkt an der Missener Str. zwischen zwei Wassergräben (siehe Skizze). Am westlichen Eck des Landeplatzes befindet sich ein großer Windsack. Nach der Landung ist der Landeplatz auf kürzesten Weg zu verlassen. Alle anderen Bereiche der Wiese sind kein Landeplatz.
Abbauplatz:
Schirme/Drachen ausschließlich am Abbauplatz (siehe Skizze) abbauen. Alle anderen Bereiche der Wiese gehören nicht zum Abbauplatz.
Parkplätze:
Die Privatgrundstücke und der Grünstreifen an der Missener Str. sind keine Parkplätze auch nicht zum Beladen. Öffentliche Parkplätze stehen 200m nordwestlich vom Landeplatz und in Immenstadt (Viehmarkt) zur Verfügung.
Sonstiges:
Der Landeplatz und der Abbauplatz sind keine Picknickwiese. Ebenso sehen wir es als selbstverständlich an, dass kein Müll zurückgelassen wird.
Bei Missachtung dieser Regeln droht Startverbot im Fluggebiet.
(Quelle: Google Earth)
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Hinweise zum Hängegleiter- |
Hängegleiter mit beiden Händen links unter die Arme nehmen, beim Einsteigen parallel zur Seilbahn auf die Rückenlehne auflegen und während der Auffahrt waagerecht festhalten. Bei Einfahrt in die Aussteigestation die Nase des Hängegleiters leicht nach oben heben. Dem Bedienungspersonal ist Folge zu leisten. Die Beförderung der Fluggeräte und der Ausrüstung erfolgt auf eigene Gefahr. |
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Notruf |
Bergwacht Immenstadt (über Rettungsleitstelle Kempten) |
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Mittag Bergbahn |
www.mittagbahn.de |
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Betreuung |
Gleitschirmflieger-Gemeinschaft Immenstadt-Sonthofen e.V. |
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Windmeßstation |
https://holfuy.com/en/weather/1205 |
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Drachenflugverein Mittag Team e.V. |
Bitte haltet euch an diese Regeln, damit das Fluggebiet nicht gefährdet wird. Bei Zuwiderhandlung wird ggf. Flugverbot erteilt und Anzeige erstattet.
Grünten
Fluggebiet Grünten
Das Fluggebiet Grünten wurde von Jürgen Rohrmeier /Markus Milz gepachtet, Die Startberechtigung kann als Jahreskarte bei Jürgen erworben werden. Der Start erfolgt unterhalb der Kammereggalpe (in der ersten Kehre ab Parkplatz rechts gehen), die Landung in der Nähe der Talstation der nicht öffentlichen Grüntenbahn des BR.
Ein Start ohne Starberechtigung ist nicht erlaubt!
Weitere Infos bei Jürgen Rohrmeier / Flugschule Markus Milz. Bitte unbedingt den aktuellen Status abfragen, damit Konflikte mit den Segelfliegern vom nahen Flugplatz vermieden werden können.
Der Start vom Gipfel ist nicht zulässig.
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Termine Article Count: 3
Aufhebung Startverbot am Mittag Article Count: 2
Hallo zusammen,
die Vorstandschaft hat am heutigen Freitag erneut eine virtuelle Vorstandssitzung durchgeführt und über die aktuelle Lage neu entschieden.
Es ist beschlossen worden, dass das Flug- bzw. Startverbot am Mittag mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird.
Allerdings sind die Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Virus-Krise zu beachten. Insbesondere ist ein Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.
Auch sind die Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zu beachten:
"vereinzelte Gleitflüge sind für Piloten möglich, die zu Fuß zum Startplatz wandern und dann zum Landeplatz fliegen. Sport an der frischen Luft ist erlaubt, § 4 Abs. 3 Nr. 7 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Unter dem Aspekt des Gemeinwohls wird aber darum gebeten, den Sport an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Es wird dringend davon abgeraten, dass man zur Sportausübung über größere Strecken irgendwo hinfährt.
In Bayern ist also folgendes möglich: Aufgrund der Ausgangsbeschränkung können lokal vereinzelte Flüge zum Landeplatz nach einem Aufstieg zu Fuß (körperliche Betätigung – Sport in der freien Natur) durchgeführt werden. Voraussetzung für einen solchen Hike & Fly Flug: Beachtung der Bayrischen-Corona- Allgemeinverfügung:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/
Auszug: „7. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung und…….“. In Bayern darf die eigene Wohnung nur bei vorliegen eines triftigen Grundes verlassen werden."
Zur Vermeidung von Unfällen bitte ich zudem, die jahreszeitliche Frühjahrsthermik zu berücksichtigen, d.h. defensiv und mit hohen SIcherheitsreserven zu fliegen, und sich nach der längeren Flugpause nicht zu überschätzen.
Viele Grüße und happy landings
und bleibt gesund,
Markus Rudolf
1. Vorsitzender der Gleitschirmflieger-Gemeinschaft Immenstadt-Sonthofen e.V.