Sollten die unten aufgeführten Flugregeln nicht ab sofort eingehalten werden, droht ab 15. August die Schließung des gesamten Fluggebietes Grünten durch das Luftamt Süd / Regierung von Oberbayern!
Wir fordern daher Dich und alle Fliegenden am Grünten unmissverständlich auf, diese Flugregeln einzuhalten und deren Einhaltung im Falle des Falles auch bei anderen Fliegern anzumahnen. Bei Nichteinhaltung erfolgt der sofortige Entzug der Fluggenehmigung!
Zum Start ist eine Berechtigung der Flugschule Rohrmeier - Milz zwingend erforderlich. Diese ist nur bei der Flugschule erhältlich.
Unbedingt einhalten - Flugregeln am Grünten:
1. Nach dem Start immer rechts/nördlich der Grüntenseilbahn aufsoaren bis zur Grathöhe.
2. Keinerlei Flüge unter Grathöhe links/südlich der Grüntenseilbahn.
3. Landungen nur auf dem ausgewiesenen Landeplatz.
4. Keinerlei Landungen oder Einflüge in das rot markierte Sperrgebiet (siehe Skizze) des Flugplatzes Agathazell unter 500m Höhe über Grund/GND. Gleiches gilt für Talquerungen.
5. Keinerlei Acroflüge, Toplandungen oder gewerbliche Tandemflüge ohne Sondergenehmigung. Ebenso keine Musik oder sonstige Lautstärke in der Luft.
6. Kein Groundhandling am Landeplatz.
Bei Nichteinhaltung erfolgt der sofortige Entzug der Fluggenehmigung!
Zur Skizze bitte auf weiterlesen klicken.
Die Vorstandschaft des Flugplatzes Agathazell hat uns mitgeteilt, das es in letzter Zeit vermehrt dazu gekommen ist, dass Gleitschirmflieger vom Mittag zum Grünten queren und dabei den Flugbetrieb am Flugplatz Agathazell behindern und u.a. in die Platzrunde einfliegen bzw. diese durchqueren.
Allgemein bitten wir daher alle Flieger am Mittag und Grünten, den Flugbetrieb in Agathazell zu respektieren und einen großen Bogen um den Flugplatz zu machen. Wer am Grünten startet, soll bitte unbedingt die ausgehängten Startregelungen beachten. Bitte weise im Fall auch andere bzw. fremde Flieger auf diese Regelungen hin, um Probleme schon von vornherein zu vermeiden!
Eine Ansicht des Flugplatzes findest Du unter http://www.agathazell.info/index.php/flugplatz/platzdaten.
Keinerlei Landungen oder Einflüge in das rot markierte Sperrgebiet (siehe Skizze) des Flugplatzes Agathazell unter 500m Höhe über Grund/GND. Gleiches gilt für Talquerungen.
Eine Skizze des Sperrgebiets findest Du unter weiterlesen.
Die Sperrung des Fluggebietes Mittag ist ab sofort (01.05.20 21:00) aufgehoben.
Wir bitten alle Piloten die zweite bayrische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung BayMBl. 2020 Nr. 205 zu beachten.
Wie aus dem Schreiben des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege an den DHV hervorgeht:" ...wird aber darum gebeten, den Sport an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Es wird dringend davon abgeraten, dass man zur Sportausübung über größere Strecken irgendwo hinfährt."
Bitte die Hygieneregeln beachten.Insbesondere wird gebeten keine Risiken einzugehen, sein eigenes Können an die Bedingungen anzupassen und vor, nach und vor allem während des Fluges Abstand zu halten.
Weitere Piloteninfos des DHV
Wer sich unsicher ist was erlaubt ist und was nicht, bitte hier nachlesen: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Nochmals möchten wir darauf hinweisen, dass das Parkverbot am Tannenhof immer noch gültig ist. Das Parken wird solange von den Besitzern toleriert, solange Wirtschaft und Biergarten geschlossen sind und nur ein Verkauf zum Mitnehmen erfolgt. Bitte unbedingt vorher erkundigen ob geparkt werden darf.
Aufgrund des vermehrten Parkens auf der Strasse am Landplatz hat die Gemeinde Blaichach die Schilder "Absolutes Halteverbot" angebracht.
Dies ist ein Rettungsweg der auch zur Rettung verletzter Flieger benötigt werden könnte!
Happy Landings!
Aus aktuellem Anlaß möchten wir darauf hinweisen, dass Starts und Landungen unterhalb der Rampe untersagt sind. Es sind ausschließlich die beschriebenen Start- und Landeplätze zu benutzen. Starts unterhalb des Nordstartplatzes könnten eine Schließung des Geländes durch die Grundstückseigentümer nach sich ziehen!