Aus aktuellem Anlaß möchten wir darauf hinweisen, dass Starts und Landungen unterhalb der Rampe untersagt sind. Es sind ausschließlich die beschriebenen Start- und Landeplätze zu benutzen. Starts unterhalb des Nordstartplatzes könnten eine Schließung des Geländes durch die Grundstückseigentümer nach sich ziehen!
Seit Anfang 2019 haben die illegalen Landungen direkt neben dem Parkplatz der Mittagbahn stark zugenommen. Mitte 2019 wurde von einem Anwohner eine Beschwerde beim Luftamt Süd eingereicht, die über den DHV an uns als zuständigen Verein weitergeleitet wurde.
Wir fordern alle Piloten auf das Landen an der Talstation zu unterlassen und nur noch an den ausgewiesenen Landeplätzen zu landen. Wir weisen in diesem Zusammenhang auch auf unsere aktualisierte Geländeordnung auf unserer Webseite und an der Berg- und Talstation der Mittagbahn hin.
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass den Gleitschirmfliegern am Landeplatz Mittag beim Gasthof Tannenhof in Altmummen keine Parkplätze mehr zur Verfügung stehen.